Allgemeine Geschäftsbedingungen der EurAka Baden-Baden gGmbH, Jägerweg 8, 76532 Baden-Baden für den Bereich Seminare, Lehrgänge und sonstige Bildungsangebote an der Event-Akademie,

Stand Juni 2016

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

EurAka Baden-Baden gGmbH (Event-Akademie)
Jägerweg 8
76532 Baden-Baden

Fax: +49 (0)7221 / 93-1300
E-Mail: info@euraka.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z .B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Ta-gen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Hat der Teilnehmer diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, ist der Teilnehmer auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn die EurAka Baden-Baden gGmbH gleichzeitig Darlehensgeber des Teilnehmers ist oder wenn sich der Darlehensgeber des Teilnehmers im Hinblick auf die Finanzierung der Mitwirkung der EurAka Baden-Baden gGmbH bedient. Wenn der EurAka Baden-Baden gGmbH das Darlehen bei Wirksamkeit des Widerrufs bereits zugeflossen ist, kann sich der Teilnehmer wegen der Rückabwicklung nicht nur an die EurAka Baden-Baden gGmbH, sondern auch an seinen Darlehensgeber wenden.

Ihre EurAka Baden-Baden gGmbH

§ 1 GELTUNGSBEREICH

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehungen zwischen der EurAka Baden-Baden gGmbH, Jägerweg 8, 76532 Baden-Baden (nachfolgend EurAka) und dem Teilnehmer ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Geltung wird durch die EurAka ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(2) Die EurAka erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Seminare, Lehrgänge und sonstige Bildungsangebote im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gleichwertige Schulungsmaßnahmen, die sich in der Regel lediglich durch ihren Charakter und ihre Dauer unterscheiden.

(3) Die einzelnen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gelten jeweils gemäß ihrem Inhalt gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Sinne von §310 BGB. Regelungen, die ausdrücklich als für Unternehmer bezeichnet sind, gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, bei denen das Rechtsgeschäft einer gewerblichen oder sonstigen selbstständigen beruflichen Tätigkeit nicht zugerechnet werden kann.

(4) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Teilnehmer, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sollten in der Zukunft zum Zeitpunkt der Anmeldung aktualisierte Geschäftsbedingungen bestehen, so haben diese Gültigkeit.

 

§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS/LEISTUNGSÄNDERUNG

(1) Anmeldungen haben schriftlich und mit Unterschrift zu erfolgen. Anmeldungen über das Internet oder per E-Mail sind ebenso möglich und verbindlich. Sämtliche Anmeldungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch die EurAka. Der Abschluss des Vertrages kommt mit der schriftlichen oder fernschriftlichen Anmeldebestätigung von der EurAka zustande.

(2) Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Bei einer ausgewiesenen maximalen Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung nur bis zu deren Erreichen möglich.

(3) Die Bildungsangebotestehen grundsätzlich jedem offen. Einschränkungen, notwendige Vorkenntnisse oder Berufserfahrung sind in den jeweiligen Beschreibungen ausgewiesen. Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich diese zu erfüllen.

(4) Der EurAka bleibt es vorbehalten, bei Verhinderung eines angekündigten Referenten für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Themenänderungen sind zulässig, soweit der Kernbereich der Veranstaltung beibehalten wird. Die EurAka ist berechtigt, Änderungen des Ablaufs der einzelnen Veranstaltungen, der maximalen Teilnehmerzahl, des Unterrichtsortes und des Unterrichtszeitraums vorzunehmen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt und die berechtigten Interessen des Teilnehmers nicht erheblich beeinträchtigt werden.

 

§ 3 GEBÜHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Die Preise der Bildungsangebotesind dem jeweils aktuellen Prospekt sowie den Informationen auf den Internetseiten der EurAka unter www.euraka.de zu entnehmen.

(2) Die Teilnahmegebühr ist bei Rechnungszugang sofort fällig. Sofern Ratenzahlungen von der EurAka angeboten werden, ist dies nur im Einzugsverfahren möglich.

(3) Im Falle des Verzugs des Teilnehmers werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen von mindestens 5%Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Dem Teilnehmer ist jedoch der Nachweis gestattet, dass der EurAka ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

(4) Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren erfolgt nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung und ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Einlösung stehender Kosten durch den Teilnehmer. Diskont-und Wechselspesen gehen zu Lasten des Teilnehmers und sind sofort fällig.

(5) Erfüllungsort für die Zahlung ist Baden-Baden. Soweit der Teilnehmer Verbraucher ist, wird ein eventuell anderer bestehender gesetzlicher Gerichtsstand hierdurch nicht berührt.

(6) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ist der Teilnehmer Unternehmer, ist er zudem zur Zurückbehaltung, auch wenn Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig fest-gestellt und unbestritten sind.

(7) Zusätzliche Kosten, die weder im aktuellen Prospekt sowie in den Informationen auf den Internetseiten der EurAka berücksichtigt wurden und erst im Rahmen der Teilnahme an dem jeweiligen Bildungsangeboten stehen, werden jeweils gesondert ausgewiesen.

 

§ 4 ABSAGE / KÜNDIGUNG / RÜCKTRITT / STORNOGEBÜHREN

(1) Absagen, Kündigungen und Rücktritte von Verträgen müssen schriftlich oder elektronisch erfolgen.

(2) Die Durchführung der Bildungsangebote ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Die EurAka ist berechtigt, das Bildungsangebot wegen zu geringer Teilnehmerzahl bis zwei Wochen vor Beginn abzusagen.

(3) Bei Bildungsangeboten, die eine kürzere Laufzeit als zwölf Monate haben, hat der Teilnehmer das Recht den Vertrag unter folgenden Fristen und Bedingungen zu kündigen:

  1. Bei Kündigung zwischen Vertragsabschluss und acht Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag wird eine Stornogebühr in Höhe von 20 Euro in Rechnung gestellt,
  2. bei einer Kündigung zwischen acht Wochen und zehn Tagen vor dem ersten Veranstaltungstag wird die Gebühr in voller Höhe fällig, jedoch hat der Teilnehmer die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer bis zum zehnten Tag vor dem ersten Veranstaltungstagnach zu melden,
  3. eine Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen. In diesem Fall wird die Gebühr in voller Höhe fällig.

(4) Bei Bildungsangeboten, die eine längere Laufzeit als zwölf Monate haben, hat der Teilnehmer das Recht den Vertrag unter folgenden Fristen und Bedingungen zu kündigen:

  1. Bei Kündigung zwischen Vertragsabschluss und acht Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag wird eine Stornogebühr in Höhe von 20 Euro in Rechnung gestellt,
  2. bei einer Kündigung zwischen acht Wochen und zehn Tagen vor dem ersten Veranstaltungstag wird die Gebühr in voller Höhe fällig, jedoch hat der Teilnehmer die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer bis zum zehnten Tag vor dem ersten Veranstaltungstag nach zu melden,
  3. bei einer Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, gilt eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Eine ordentliche Kündigung ist dann für beide Vertragspartner erstmals mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des zweiten Halbjahres, sodann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende möglich.
  4. Im Falle einer ordentlichen Kündigung erfolgt eine Gutschrift über die anteilige Gebühr der Unterrichtseinheiten, die nach Wirksamwerden der Kündigung gemäß dem Ablaufplan des Bildungsangebotes noch anfallen.

(5) Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn ein wichtiger Grund im Sinne des §626 BGB vorliegt. Die Gutschrift erfolgt dann in der in §4, Abs. 5 genannten Höhe.

(6) Bei einer außerordentlichen Kündigung, die durch vertragswidriges Verhalten des Teilnehmers verursacht wurde hat die Entrichtung der Kostenbeiträge bis zum Ablauf des nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermins zu erfolgen.

(7) Das Nichterbringen der Leistung hat die EurAka aufgrund folgender Ursachen selbst bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten:

Umstände höherer Gewalt sowie sonstige für die EurAka unvorhersehbare, unvermeidbare und durch die EurAka nicht verschuldete außergewöhnliche Ereignisse, die erst nach Vertragsabschluss eintreten oder der EurAka bei Vertragsabschluss unverschuldet unbekannt geblieben sind, des Weiteren bei Streik und rechtmäßige Aussperrung.

(8) Die EurAka ist zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn die EurAka ihr fehlendes Verschulden nachweist. Schadensersatzansprüche sowie ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers sind in vorbenannten Fällen ausgeschlossen. Wurden im Hinblick auf die Erbringung der Leistung bereits Zahlungen durch den Teilnehmer vorgenommen, so sind diese von der EurAka zurückzuerstatten. Für bereits erbrachte Leistungen zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt kann die EurAka den auf diese Leistung entfallenen Teil der vereinbarten Vergütung verlangen. Im Übrigen bestehen Ansprüche für beide Parteien in diesen Fällen nicht.

 

§ 5 TEILNAHMEBESCHEINGUNGEN / ZERTIFIKATE

Die Teilnahme an einem Bildungsangebot wird jeweils entsprechend der Beschreibung von der EurAka oder einer beteiligten / prüfenden Stelle bescheinigt.

 

§ 6 DATENSCHUTZ UND VERÖFFENTLICHUNG

(1) Sofern innerhalb der Anmeldung zu den Bildungsangeboten im Internet die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften etc.) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Teilnehmers auf ausdrücklich freiwilliger Basis.

(2) Dem Teilnehmer an Bildungsangeboten ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Teilnahme notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

(3) Dem Teilnehmersteht das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die EurAka verpflichtet sich für den Fall zur sofortigen Löschung der personenbezogenen Daten, es sei denn, die Daten sind für die Teilnahme an den Bildungsangeboten zwingend erforderlich. Ist letzteres der Fall, so werden die personenbezogenen Daten unmittelbar nach Wegfall der Erforderlichkeit gelöscht.

(4) Die EurAka verpflichtet sich, die Daten ausschließlich für interne Zwecke zu verwenden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben.

(5) Die EurAka behält sich das Recht vor, öffentlich in Wort und Bild über die Bildungsangebote zu berichten. Das Erstellen und die Veröffentlichung von Bildern der Teilnehmer der Bildungsangeboteerfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Teilnehmer.

 

§ 7 TEILNEHMERPFLICHTEN / HAFTUNG DES TEILNEHMERS / HAFTUNG DER EURAKA

(1) Der Teilnehmer hat den Anweisungen der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen der EurAka Folge zu leisten.

(2) Mängelanzeigen und Reklamationen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Die EurAka haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer außerhalb ihrer Betriebsräume/ ihres Betriebsgeländes oder auf dem Hin- und Rückweg entstehen, es sei denn die Schäden beruhen auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der EurAka oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der EurAka.

(4) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der EurAka auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der EurAka.

(5) Gegenüber Unternehmern haftet die EurAka bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der EurAka.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Teilnehmers aus Produkt-haftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der EurAka zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Teilnehmers.

(7) Sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wird, haftet die EurAka nicht für ein bestimmtes Schulungsergebnis, einen bestimmten Schulungserfolg oder die Richtigkeit der vermittelten Schulungsinhalte.

(8) Für die auf der Website, in Prospekten oder sonstigen Medien- oder Druckerzeugnissen gemachten Angaben übernimmt die EurAka keine Haftung, es sei denn der EurAka ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar.

 

§ 8 URHEBERRECHTE

Die in den Bildungsangeboten ausgegebenen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung (fotomechanisch oder elektronisch) oder anderweitige Verwendung und Verwertung dieser Unterlagen auch in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist nicht gestattet. Abweichungen hiervon bedürfen ausdrückliche der schriftlichen Zustimmung der EurAka.

 

§ 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis Baden-Baden (Sitz der EurAka).

(3) Die Rechte und Pflichten des Teilnehmers sind nicht abtretbar, das heißt nicht auf Dritte übertragbar, sofern die EurAka nicht zustimmt.

(4) Änderung dieser Bedingungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform, die Änderung dieser Schriftformklausel bedarf ebenfalls der Schriftform.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Teilnehmer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung ganz oderteilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.